Datum
November 20, 2023
Kategorie
Allgemeines
Lesedauer
8 Min

Upcycling-as-a-Service: Die Antwort auf EU-Richtlinien und Regulierungsänderungen

Die neuen Richtlinien und Regulierungen der EU sollen den Umweltschutz seitens der Unternehmen vorantreiben und deren negative Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Gemeinschaft reduzieren und minimieren. Welche Regulierungsänderungen es gibt, für wen diese Gesetze gelten und was Unternehmen machen können, um ihr Nachhaltigkeitsreporting aufzubessern erfahren Sie hier.

Welche Regulierungsänderungen gibt es?

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Einführung der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) stellt einen Meilenstein dar. Diese Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich. Unternehmen sind nun verpflichtet, über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte wie Umweltrechte, soziale Rechte, Menschenrechte und Governance-Faktoren zu berichten.

Unternehmen müssen Maßnahmen zur Identifizierung, Vorbeugung und Behebung von negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt ergreifen. Dies schafft nicht nur mehr Transparenz für Investoren, sondern auch einen wirksameren Schutz von Menschenrechten und der Umwelt.

Die neue Richtlinie wird die Wirtschaft verändern und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem integralen Bestandteil der Unternehmenspolitik machen. Sie ist ein Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und verantwortungsvollen Unternehmenspraxis, die sowohl den privaten als auch den öffentlichen Sektor betrifft und den internationalen Verpflichtungen im Hinblick auf Menschenrechte und Umweltschutz gerecht wird. Unternehmen sollten sich daher auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten und ihre Geschäftsstrategie anpassen, um den neuen Standards gerecht zu werden.

Das Vernichtungsverbot

Das EU-Parlament hat zudem kürzlich in Straßburg grünes Licht für strengere Ökodesign-Vorgaben und ein Vernichtungsverbot für neuwertige Kleidung und Elektrogeräte gegeben. Die Ökodesign-Verordnung sieht vor, dass Produkte zukünftig länger haltbar sein und leichter repariert werden sollen. Sie zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit und Lebensdauer von Produkten in der Europäischen Union zu verbessern. Ein zentraler Punkt dieser Verordnung ist das Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren. Das bedeutet, dass Produkte, die nicht verkauft wurden, nicht mehr vernichtet werden dürfen. Dieses Verbot richtet sich insbesondere gegen das Phänomen der "Fast Fashion", bei dem Kleidung und Elektronikprodukte häufig billig produziert und am Ende entsorgt werden, wenn kein Abnehmer gefunden wird.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat sich intensiv für ein solches Vernichtungsverbot eingesetzt und begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments. Die Verordnung soll sicherstellen, dass die Herstellung von Konsumgütern im Einklang mit den EU-Klimazielen und den planetaren Grenzen steht. Neben dem Vernichtungsverbot werden auch Maßnahmen zur Einschränkung des Einsatzes gefährlicher Chemikalien in die Verordnung aufgenommen.

Die Nachhaltigkeits-Verordnung wird für nahezu alle Produkte gelten, die in der EU verkauft werden, mit Ausnahme von Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln und lebenden Organismen. Die Verordnung ist Teil des Kreislaufwirtschaftspakets der EU und wird in den kommenden Jahren die Art und Weise, wie Produkte hergestellt und entsorgt werden, erheblich beeinflussen.

Wie aus ungenutzten Textilien und Werbematerialien einzigartige und nachhaltige Produkte entstehen können, erfahren Sie hier.

Für wen gelten die Nachhaltigkeitsgesetze?

Die neuen Gesetze zur Nachhaltigkeitspflicht haben weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Arten von Unternehmen. Insbesondere EU-Unternehmen stehen im Mittelpunkt dieser neuen Regulierungen. Hierbei werden diese in zwei Hauptgruppen unterteilt. Eine externe Prüfung dieser Angaben ist verpflichtend, was für mehr Transparenz und Vertrauen sorgt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von diesem Nachhaltigkeitsreporting vorerst ausgenommen, jedoch müssen sie die Entwicklungen genau verfolgen.

Nachhaltigkeit in großen Unternehmen

Alle EU-Gesellschaften mit beschränkter Haftung von erheblicher Größe und Wirtschaftskraft. Dies umfasst Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen EUR weltweit.

Nachhaltigkeit in anderen ressourcenintensiven Unternehmen

Unternehmen, die nicht beide Schwellenwerte der Gruppe 1 erfüllen, aber mehr als 250 Beschäftigte und einen Nettoumsatz von mindestens 40 Millionen EUR weltweit aufweisen sind ebenfalls von den Nachhaltigkeitsgesetzen beeinflusst. Diese Unternehmen müssen die Vorschriften zwei Jahre später als Gruppe 1-Unternehmen einhalten.

Zusätzlich sind in der EU tätige Unternehmen aus Drittstaaten betroffen, die einen Umsatz in Höhe von Gruppe 1 und Gruppe 2 innerhalb der EU erwirtschaften.

Es ist wichtig zu beachten, dass das neue Nachhaltigkeitsreporting nicht nur für die Muttergesellschaften, sondern auch für deren Tochtergesellschaften und die gesamten Wertschöpfungsketten gelten. Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen, indem sie:

  • Die Sorgfaltspflicht als integralen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik etablieren.
  • Tatsächliche oder potenziell negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt ermitteln.
  • Potenzielle Auswirkungen verhindern oder abschwächen.
  • Tatsächliche Auswirkungen minimieren oder beseitigen.
  • Ein Beschwerdeverfahren einrichten, um Bedenken und Beschwerden von Interessenträgern zu behandeln.
  • Die Wirksamkeit ihrer Strategien und Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht überwachen.
  • Die Öffentlichkeit über die Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflicht informieren.

Diese Nachhaltigkeits-Gesetze setzen auf einen wirksamen Schutz von Menschenrechten und der Umwelt, die in internationalen Übereinkommen verankert sind. Sie zielen darauf ab, sichere Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer zu gewährleisten und negative Umweltauswirkungen im Einklang mit den wichtigsten Umweltübereinkommen zu vermeiden. Die Unternehmen sind aufgefordert, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Zielen gerecht zu werden und die Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen. Dies stellt einen entscheidenden Schritt hin zu einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Unternehmenspraxis dar.

Wann treten die Änderungen und Richtlinien in Kraft?

Die Einführung der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt schrittweise, abhängig von der Größe und den Eigenschaften der betroffenen Unternehmen. 

Erstens, Unternehmen, die bereits CSR-Berichte oder nicht-finanzielle Berichte erstellen müssen, sind dazu verpflichtet ab den Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, den erweiterten Nachhaltigkeitsbericht gemäß der neuen CSRD-Richtlinie und den noch von der Europäischen Kommission zu erlassenden europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards erstellen. 

Zweitens, ab den Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, sind alle großen Kapitalgesellschaften oder diesen gleichgestellte Unternehmen, wie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, die bisher nicht berichtspflichtig waren, verpflichtet, erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Dies gilt auch für Mutterunternehmen großer Gruppen, die zuvor nicht berichtspflichtig waren.

Ein Jahr später, ab den Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, sind kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verpflichtet ihren Nachhaltigkeitsreport zu erstellen, mit Ausnahme der kleinsten kapitalmarktorientierten Unternehmen. Für kapitalmarktorientierte KMU-Unternehmen besteht jedoch die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen bis 2028 von der Berichterstattung abzusehen.

Erst für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2028 beginnen, müssen bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten, die große Tochterunternehmen oder kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen in einem Mitgliedstaat haben, ihren Nachhaltigkeitsberichtspflichten nachkommen. Dies gilt auch für Drittstaatsunternehmen mit bestimmten Niederlassungen in einem EU-Mitgliedstaat mit Nettoumsatzerlösen von mehr als 40 Mio. Euro. Es gibt spezielle Regelungen für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen.

Welche Lösungsansätze kann MOOTstudio bieten?

MOOTstudio bietet passende Lösungen an, um Unternehmen dabei zu unterstützen, die Anforderungen dieser neuen Regulierungen zu erfüllen und gleichzeitig kreative, individuelle, und umweltfreundliche Ansätze zu verfolgen:

Nachhaltige Lösungen für Mitarbeitende

Die EU-Gesetzgebung betont die Bedeutung von Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung. Eine Möglichkeit, Nachhaltigkeit in ein Unternehmen zu integrieren, bieten beispielsweise Upcycling-Mitarbeitergeschenke. MOOTstudio kann Ihnen dabei helfen, nachhaltige Geschenke für Ihre Mitarbeitenden zu gestalten, die im Einklang mit den neuen Vorschriften stehen. Mit unseren Upcycling-Lösungen aus internen Materialressourcen sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeitenden Geschenke erhalten, die nicht nur einzigartig und geschätzt sind, sondern auch nachhaltig produziert sind. 

Umweltfreundliche Ansätze für Brand und Kundenbindung

Die neuen EU-Richtlinien sind außerdem eine optimale Möglichkeit, die Verbindung zwischen Unternehmen und Kund:innen aufzubauen und zu stärken. MOOTstudio ermöglicht es Ihnen, einzigartige, individuelle und nachhaltige Werbemittel zu schaffen, die den Vorschriften entsprechen. Diese Produkte erzählen Geschichten, die Ihre Marke von anderen abhebt und eine emotionale Bindung zu Ihren Kund:innen fördern.

HR-Lösungen mit Nachhaltigkeit

Auch im Personalbereich können Maßnahmen zur Einhaltung der nachhaltigen Richtlinien der EU umgesetzt werden. MOOTstudio unterstützt Sie dabei, nachhaltige und individuelle Lösungen für Ihr HR-Management zu entwickeln. Von upgecycelten Geschenken für Mitarbeitende bis hin zu personalisierten Onboarding-Materialien - unsere Produkte bleiben bei Ihren potenziellen Mitarbeitenden im Gedächtnis und erfüllen die Anforderungen der neuen Gesetze.

Presse- und PR-Chancen durch Nachhaltigkeit

Mit den neuen EU-Gesetzen kommen gleichzeitig hervorragende PR-Chancen auf. Bei MOOTstudio können wir kollaborativ nachhaltige Produkte entwickeln, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch Presseaufmerksamkeit erregen und eine positive Botschaft für Ihr Unternehmen vermitteln.

CSR-Ziele mit nachhaltigen Werbemitteln erreichen

Die Nachhaltigkeitsverordnung unterstreicht die Notwendigkeit, CSR-Ziele zu erreichen und nachhaltiger zu handeln. MOOTstudio hilft Ihnen, wahrhaft nachhaltige Werbemittel herzustellen, die den Anforderungen dieser Regulierungen gerecht werden. Unsere Lösungen basieren auf der Wiederverwendung ungenutzter Materialien und zeigen Ihr Engagement für eine nachhaltige Geschäftspraxis. Durch unsere Unterstützung können Sie CSR-Ziele erreichen, die im Einklang mit den neuen Gesetzen stehen und gleichzeitig Ihre Markenbotschaft authentisch vermitteln.

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